Derzeit gibt es drei psychotherapeutische Verfahren, die unter dem Begriff der Richtlinien-Psychotherapie zusammengefasst sind. So haben es 1998 der Bundesausschuss der Ärzte und die Krankenkassen gesetzlich festgelegt. Diese drei Verfahren sind von den Krankenkassen anerkannt und werden finanziert. Dazu zählen analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Ihnen liegt jeweils eine umfassende Theorie zur Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt. Diplom Psychologinnen/Psychologen, die eine Approbation in einem der genannten Bereiche erhalten, nennt man Psychologische Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten.