Die Therapie kann erst begonnen werden, wenn Ihre Krankenkasse mit einer Kostenzusage die Leistungspflicht anerkennt. Auf Ihren Wunsch kann die Therapie vor der Entscheidung der Krankenkasse begonnen werden. In diesem Fall verpflichten Sie sich, die Kosten der Behandlung selbst zu tragen, sofern diese nicht nachträglich von der Krankenkasse erstattet werden.