2) Probatorische Sitzungen

Im Rahmen der ersten Gespräche (den sog. probatorischen Sitzungen) werden wir uns gemeinsam Ihre Beschwerden, deren mögliche Entstehungsgeschichte und Ihre persönliche Lebenssituation anschauen. Dazu haben wir in der Verhaltenstherapie ein bis vier Gespräche zur Verfügung. Eine probatorische Sitzung dauert 50 Minuten. Wir haben daher ausreichend Zeit uns kennenzulernen und zu schauen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit miteinander möglich ist.

Sind Sie nach diesen Gesprächen zu der Entscheidung gekommen, dass Sie eine Therapie bei mir machen möchten und ich, als Ihre Therapeutin, ebenfalls zu dem Schluss gekommen bin, dass der verhaltenstherapeutische Ansatz für Ihr Anliegen der zielführende ist, werde ich mit Ihnen gemeinsam, vor dem Hintergrund der gestellten Diagnose, einen ersten Behandlungsplan erarbeiten.