Inanspruchnahme einer psychologischen Beratung

Möchten Sie gerne eine psychologische Beratung oder Supervision in Anspruch nehmen, so können Sie dies selbstverständlich auch auf privater/Selbstzahler-Basis tun. Diese können Sie in vielen Fällen auch steuerlich absetzen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu Auskunft.

Hinweis: Eine Therapie auf Selbstzahler-Basis macht auch dann Sinn, wenn Sie die Überlegung tragen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Viele Versicherungen lehnen leider eine Versicherte/einen Versicherten bei erfolgter Psychotherapie ab.